Politik & Gesellschaft
Künstliche Intelligenz: Um jeden Preis?

📷 | Belkisa Latić
Monatlich neue Updates, Schlagzeilen im Wochentakt – mit atemberaubender Geschwindigkeit hat sich künstliche Intelligenz in den Alltag integriert. Doch wer steckt hinter den Superlativen? Und steht der Fortschritt wirklich in unser aller Interesse? Ob dieses bei der KI-Entwicklung durch Unternehmer an erster Stelle steht, ist vor allem in den Bereichen Sicherheit und Urheberrecht fraglich. Nutzer:innen müssen sich daher ihrer Verantwortung bewusst werden.
Unter den großen Namen der KI-Branche gibt es wenige, die die Schlagzeilen beherrschen, wie Sam Altman, CEO des Softwareunternehmens OpenAI, welches den Chatbot ChatGPT entwickelt. Medial fällt Altman zuletzt insbesondere durch seine Warnungen auf: „Wir sind jetzt in der Singularität angekommen.” (Relentless, 2026), verkündete er, nachdem seine KI sich während eines Tests unerlaubt Zugriff auf das Internet verschaffte und einen Hackerangriff verübte. Gemeint ist damit der Zeitpunkt, ab dem künstliche Intelligenz das menschliche Gehirn übertrifft und sich autonom weiterentwickelt. Ein Szenario, vor dem etliche Bücher und Filme der Science Fiction schon lange warnen. Zusammen mit Dario Amodei, CEO des Konkurrenten Anthropic, verdeutlichte Altman mögliche Gefahren der Technologie vor dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen am 23.09.2026 (UN News, 2026). Während diese Forderungen nach Regulierung augenscheinlich zum Schutz der Allgemeinheit geäußert werden, warnen einige Beobachter:innen davor, das Handeln der Unternehmer als Ausdruck eines ausgeprägten Verantwortungsbewusstseins zu verkennen. Zumindest scheint eine schlüssigere Erklärung für das Verhalten der CEOs in einem Versuch zu liegen, die Konkurrenz auszubremsen. Denn sowohl OpenAI als auch Anthropic planen den Schritt an die Börse. Ein solcher geht mit umfassender Verpflichtung zur Offenlegung interner Daten einher. Ein Wettbewerbsnachteil, der sich kompensieren ließe, wären alle Entwickler:innen künstlicher Intelligenz von Regulierung betroffen. Im Licht dieses Umstands wird deutlich, wie unzuverlässig die Entwicklung von KI in den Händen einzelner Unternehmer:innen hinsichtlich Sicherheitsbedenken bleibt. Zeigen sich diese gegenwärtig zu Sicherheitsmaßnahmen geneigt, so scheint dies bloß dem Zusammenfallen öffentlicher und wirtschaftlicher Interessen geschuldet.
Auf den ersten Blick scheint, als wäre das Problem gelöst, würde man den Forderungen Altmans und Amodei Folge leisten. Durch Regularien sähen sich die Spitzen der KI-Branche gezwungen, ihr unternehmerisches Ziel dem Interesse der Öffentlichkeit unterzuordnen. Das Vertrauen auf gute Absichten wäre nicht mehr notwendig. Leider ist dies weit nicht so plausibel, wie es klingt. Die Unternehmer:innen nehmen großen Einfluss auf die Politik und werden Anstrengungen machen, jegliche Maßnahmen zu ihren Gunsten zu drehen. Dieses Risiko trifft in gewissem Grad natürlich immer zu und dient somit nicht per se als Argument gegen ein Eingreifen des Staats. Die Historie zeigt, dass Staaten durchaus fähig sein können, Unternehmen effektiv in die Schranken zu weisen. Als Beispiel jüngster Zeit dient die Reaktion der EU auf wettbewerbswidrige Praktiken seitens Google. Das Unternehmen wurde vom EuGH rechtskräftig zu einer Strafe von 4,125 Milliarden Euro verurteilt (Urteil vom 2. Juli 2026, Az. C-738/22 P). Seit der zweiten Amtszeit Donald Trumps als Präsident der USA bleibt jedoch zu bezweifeln, dass die amerikanische Regierung zureichend von Einflussnahme aus Richtung der Tech-Industrie befreit bleibt. Immerhin hat diese laut der Bundeswahlkommission FEC zu Trumps Wahlkampagne 394,1 Millionen Dollar an Spenden beigetragen, angeführt von Elon Musk (ca. 243 $ Mio.), dem CEO eines der mit OpenAI konkurrierenden KI-Unternehmen SpaceXAI, welches den Chatbot Grok entwickelt (Campaign Finance Data, n.d.). Außer Frage steht, dass die Industrie ein Entgegenkommen der Politik im Gegenzug erwartet. Sinnbildlich dafür stand das Who’s who der Industrie bei Trumps Inauguration in erster Reihe. Unter diesen Gesichtspunkten wirkt ausreichende Regulierung unwahrscheinlich, denn sobald Sicherheitsmaßnahmen nicht mehr im Einklang mit den Vorhaben der Geldgeber:innen sind, werden diese Einspruch erheben.
So viele Antworten uns KI-Modelle wie ChatGPT oder Grok liefern, so viele Fragen wirft die Technologie auf. Während die Problematik im Bereich der Sicherheit vor allem den politischen Systemen, welche Inhaber:innen demokratischer Ämter nicht ausreichend vor Einflussnahme schützen, geschuldet ist, präsentiert sich ein viel grundlegenderes Problem in Zusammenhang mit der Technologie selbst. Denn diese fußt unvermeidbar auf einer eklatanten Verletzung des Urheberrechts. Dies wird deutlich, wenn man sich die Funktionsweise und die einhergehenden Voraussetzungen ansieht. Im Grunde ist es recht einfach: Stellt man einem Chatbot eine Anfrage, so generiert dieser seine Antwort nicht einem logischen Verständnis der Fragestellung zur Folge. Stattdessen berechnet er, welche Wörter am wahrscheinlichsten auf den Input folgen. Im Kern passiert also nicht viel mehr als bei einer herkömmlichen Autokorrektur auf dem Smartphone, wenn Wortvorschläge auf dem Display erscheinen. Der Unterschied liegt in dem Datenvolumen, welches ein KI-Modell in diesem Prozess verwendet. Damit komplexe Anfragen sinnvoll beantwortet werden können, müssen der KI Unmengen an Trainingsmaterial zur Verfügung stehen. Genau hier liegt die Krux. Das Urheberrecht sieht vor, dass Schrifterzeugnisse grundsätzlich den Autor:innen zustehen. Das trifft zwar nicht auf lang verstorbene Personen zu, jedoch sind deren Werke selten digitalisiert und somit der KI-Entwicklung entzogen. Unternehmen können aber unmöglich genug Autor:innen um Erlaubnis fragen, geschweige denn bezahlen, um ausreichendes Material für KI-Entwicklung zu erlangen und dabei profitabel bleiben. Große KI-Unternehmen wie OpenAI haben sich deshalb dazu entschieden, trotz der Tendenz ihrer Chatbots ganze Sätze aus den Trainingsdaten unverändert zu übernehmen und dadurch das Urheberrecht zu verletzen, sämtliche Daten auf die Zugriff erlangt werden kann ohne die erforderliche Erlaubnis zu verwenden. Ihrem Kalkül nach gibt es nur wenige Urheber:innen mit den Mitteln, eine Verletzung ihres Rechts nachzuweisen und dieses vor Gericht geltend zu machen. Dementsprechend liegen die Profit-Chancen weitaus höher als allfällige Gerichtskosten und Strafzahlungen. Dies hat sich bislang als zuverlässig erwiesen. Außerdem scheuen sich viele Staaten vor strengerer Gesetzgebung aus Furcht im technologischen Wettkampf zurückzufallen. In Folge erwirtschaften Unternehmen hohe Summen auf der Basis von Erzeugnissen, die ihnen nicht zustehen, weil sie den Diebstahl an geistigem Eigentum in einem Umfang betreiben, dem Gerichte schwer Rechnung tragen können.
Was bedeutet das für die Allgemeinheit? Immerhin ist die Nutzung von Chatbots mittlerweile weit verbreitet und – wie anfangs erwähnt – für viele beständiger Teil des Alltags geworden. Rechtlich bleibt wenig zu befürchten. Allfällige Konsequenzen werden die Unternehmen, nicht die Konsument:innen tragen müssen. Bevor man jedoch beruhigt die nächste Anfrage an den bevorzugten Chatbot sendet, sollte man sich der moralischen Implikationen einer solchen anhand der angeführten Problematiken bewusst werden. Nutzer:innen muss klar sein, dass die Bequemlichkeit, die sie in Anspruch nehmen, auf Kosten anderer läuft, deren Leistungen sich die Anbieter:innen unbefugt zu eigen machen. Des Weiteren legt man die enorme Potenz des technologischen Fortschritt in die Verantwortung einzelner Unternehmer:innen, wo sie demokratischer Kontrolle entzogen bleibt und nach Belieben für wirtschaftliche Interessen auch zum Nachteil der Allgemeinheit verwendet werden kann. Bestenfalls schreiten Staaten ein und zwingen die Unternehmen zur Kooperation. Jedoch werden hierdurch vermutlich vorerst nur die Interessen der jeweiligen Staatsbürger:innen garantiert. Jedenfalls bleibt man nicht nur Nutzer:in, sondern trägt durch die Verwendung von KI-Chatbots zu deren Entwicklung bei, denn die Inputdaten der Nutzer:innen sind für die KI-Unternehmen unverzichtbar. Es gilt also: Wer herkömmliche Chatbots benutzt, trägt Mitschuld an deren Erfolg und den Auswirkungen, vor allem dem Ausbleiben einer umfassenden Reform, die es sich zur Aufgabe macht, die Probleme, die heutzutage mit KI-Entwicklung einhergehen, zu lösen.
Wie zu Beginn erwähnt sind die Versprechen des Fortschritts im Bereich KI groß. Die Vorteile, die die Technologie schon jetzt birgt, sind zudem nicht von der Hand zu weisen. Gleichzeitig ist nach näherer Betrachtung klar, dass den Schattenseiten der Verwendung von KI ebenso viel Beachtung geschenkt werden muss. Wer sich weigert, über jegliche Bedenken hinwegzusehen, um von Chatbots freien Gebrauch zu machen, muss nicht zwangsläufig auf die Früchte des Fortschritts verzichten. Es gibt viele Lösungsansätze, deren Umsetzung eine sorgenfreie Nutzung ermöglichen würde. So könnte eine Verstaatlichung der Technologie etwa durch die Garantie, Gewinne auf Autor:innen zu verteilen, diese für den Gebrauch ihrer Erzeugnisse kompensieren. Auch Interessen der Allgemeinheit wären durch staatliche Kontrolle demokratisch abgesichert. Ohne entsprechende Bereitschaft, auf Komfort zu verzichten und sich für eine vernünftige Lösung einzusetzen, wird der Status quo jedoch mit all seinen Konsequenzen bestehen bleiben. Es liegt also an uns allen zu sagen: Künstliche Intelligenz? Durchaus, aber nicht um jeden Preis.
N. G. (Pseudonym)
Quellenverzeichnis:
Relentless. (2026, 25. Juli). Sam Altman – How to Start a Startup. YouTube.
https://www.youtube.com/watch?v=Vv3CEAS_w34
UN News. (2026, 23. September). LIVE: OpenAI and Anthropic brief Security Council amid
‘real and imminent’ threat posed by runaway AI. UN News.
https://news.un.org/en/story/2026/09/1168414
Campaign finance data. (o. D.). FEC.Gov. Abgerufen am 28. September, 2026, unter https://www.fec.gov/data/
Kann der Koran als Grundlage für Tierwohl verstanden werden?
Der Koran und die islamische Überlieferung enthalten zahlreiche Aussagen zum Verhältnis zwischen Menschen und Tier. Einerseits werden Tiere dem Menschen unter anderem als Nahrung und als Quelle verschiedener Nutzungen zur Verfügung gestellt. So heißt es beispielsweise im Koran, dass das Vieh für den Menschen erschaffen wurde und dieser davon essen kann (Bubenheim & Elyas, 2009, 16:5). Wichtig zu erwähnen ist, dass Tiere im Koran nicht ausschließlich als Ressourcen für den Menschen dargestellt werden. Sie werden vielmehr als „Gemeinschaften gleich euch“ bezeichnet (Bubenheim & Elyas, 2009, 6:38). Zudem wird betont, dass alle Geschöpfe Gott auf ihre Weise preisen, auch wenn der Mensch deren Lobpreis nicht versteht (Bubenheim & Elyas, 2009, 17:44). Der Mensch selbst wird als ein Geschöpf beschrieben, dessen Schöpfungszweck in der Anbetung Gottes liegt: „Und Ich habe die Dschinn und die Menschen nur dazu erschaffen, Mir zu dienen“ (Bubenheim & Elyas, 2009, 51:56). Diese Verse ermöglichen eine Perspektive, in der sowohl die besondere Stellung des Menschen als auch der Eigenwert anderer Geschöpfe berücksichtigt werden können.
Aus diesen koranischen Aussagen lässt sich ableiten, dass die Nutzung von Tieren im Islam grundsätzlich nicht verboten wird, jedoch auch nicht eine uneingeschränkte Nutzung bedeutet. Islam und Islam (2015) weisen in ihrer Untersuchung des Mensch-Tier-Verhältnisses im islamischen ökologischen Denken ebenfalls auf die Bedeutung von Verantwortung und Fürsorge gegenüber Tieren hin. Die besondere Stellung des Menschen innerhalb der Schöpfung kann daher nicht nur als Privileg, sondern auch als eine mit Verantwortung verbundene Aufgabe verstanden werden. Daraus ergibt sich die Frage, inwiefern der Mensch seine Möglichkeiten zur Nutzung von Tieren verantwortungsvoll einsetzen sollte und wo ethische Grenzen dieser Nutzung liegen.
Um diese Frage unabhängig von spezifischen religiösen Schlachtvorschriften zu betrachten, wird im Folgenden zunächst die moderne Nutzung von Tieren und insbesondere die Situation wild gefangener Fische betrachtet. Erst im weiteren Verlauf kann darauf eingegangen werden, inwiefern Fragen rund um „halal“ und „haram“ für die Bewertung von Tierhaltung und Schlachtung relevant sind. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass eine religiöse Erlaubnis zum Verzehr eines Tieres nicht automatisch bedeutet, dass jede Form seiner Haltung, seines Transports oder seiner Tötung als ethisch unproblematisch angesehen werden darf. Einige Koranverse und Hadithe spiegeln grundlegende tierethische Prinzipien des Islam wider, wie etwa die Pflicht zu einem barmherzigen und verantwortungsvollen Umgang mit Tieren. Dies wird beispielsweise in einem Hadith deutlich, in dem eine Frau wegen der Vernachlässigung einer Katze bestraft wurde, die sie eingesperrt hatte, bis sie starb. Sie hatte sie weder gefüttert noch ihr zu trinken gegeben, während sie sie eingesperrt hielt (Sunnah.com, o. D.-a, Sahih al-Bukhari 2365; Sunnah.com, o. D.-b, Sahih Muslim 2242a). Dieser Hadith verdeutlicht, dass die angemessene Behandlung von Tieren eine wesentliche Rolle spielt.
Um diese Frage unabhängig von spezifischen religiösen Schlachtvorschriften zu betrachten, wird im Folgenden zunächst die moderne Nutzung von Tieren und insbesondere die Situation wild gefangener Fische betrachtet. Erst im weiteren Verlauf kann darauf eingegangen werden, inwiefern Fragen rund um „halal“ und „haram“ für die Bewertung von Tierhaltung und Schlachtung relevant sind. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass eine religiöse Erlaubnis zum Verzehr eines Tieres nicht automatisch bedeutet, dass jede Form seiner Haltung, seines Transports oder seiner Tötung als ethisch unproblematisch angesehen werden darf. Einige Koranverse und Hadithe spiegeln grundlegende tierethische Prinzipien des Islam wider, wie etwa die Pflicht zu einem barmherzigen und verantwortungsvollen Umgang mit Tieren. Dies wird beispielsweise in einem Hadith deutlich, in dem eine Frau wegen der Vernachlässigung einer Katze bestraft wurde, die sie eingesperrt hatte, bis sie starb. Sie hatte sie weder gefüttert noch ihr zu trinken gegeben, während sie sie eingesperrt hielt (Sunnah.com, o. D.-a, Sahih al-Bukhari 2365; Sunnah.com, o. D.-b, Sahih Muslim 2242a). Dieser Hadith verdeutlicht, dass die angemessene Behandlung von Tieren eine wesentliche Rolle spielt.
Die Belastungen während des Fangvorgangs können dabei nicht nur das Wohlergehen der Fische beeinträchtigen, sondern auch physiologische und verhaltensbezogene Reaktionen auslösen. Nach James et al. (2025) kann sich der Stress vor der Tötung zudem negativ auf die Qualität des Fischfleisches auswirken. Dies verdeutlicht, dass die Folgen des Fangvorgangs nicht ausschließlich unter dem Gesichtspunkt der späteren Nutzung des Tieres betrachtet werden können, sondern auch die unmittelbaren Belastungen des Tieres berücksichtigt werden sollten.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, inwiefern bestimmte moderne Fang-, Haltungs- und Tötungsmethoden mit den zuvor herausgearbeiteten Prinzipien islamischer Tierethik vereinbar sind. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Belastungen wild gefangener Fische legen zumindest nahe, dass eine kritische Auseinandersetzung mit den gegenwärtigen Formen der Tiernutzung notwendig ist. Aus islamisch-ethischer Perspektive stellt sich insbesondere die Frage, ob eine grundsätzlich erlaubte Nutzung von Tieren auch dann ethisch vertretbar bleibt, wenn diese Nutzung mit erheblichen und möglicherweise vermeidbaren Belastungen für die Tiere verbunden ist.
Damit ergibt sich zugleich eine gesellschaftliche Fragestellung: Warum wird die ethische Dimension des Tierkonsums in muslimischen Gesellschaften vergleichsweise wenig thematisiert, obwohl der Islam zahlreiche Grundsätze zum verantwortungsvollen Umgang mit Tieren enthält? Eine mögliche Erklärung könnte darin liegen, dass die Frage nach der religiösen Zulässigkeit von Fleisch und Fisch häufig stärker auf die Kategorien „halal“ und „haram“ konzentriert wird als auf die Bedingungen, unter denen ein Tier gehalten, gefangen und getötet wurde. Eine solche Betrachtung greift jedoch möglicherweise zu kurz, wenn die islamische Tierethik als Ganzes berücksichtigt werden soll.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass der Koran Tiere einerseits als für den Menschen nutzbare Geschöpfe beschreibt, ihnen andererseits aber auch eine eigene Stellung innerhalb der Schöpfung zuschreibt. Tiere werden als Gemeinschaften bezeichnet und als Geschöpfe dargestellt, die Gott auf ihre eigene Weise preisen (Bubenheim & Elyas, 2009, 6:38; 17:44). Gleichzeitig wird dem Menschen aufgrund seiner besonderen Stellung innerhalb der Schöpfung eine besondere Verantwortung zugeschrieben. Daraus lässt sich eine islamisch-ethische Perspektive entwickeln, in der die Nutzung von Tieren zwar grundsätzlich möglich ist, jedoch nicht losgelöst von der Verantwortung gegenüber diesen Geschöpfen betrachtet werden sollte.
Auch wenn dem Menschen im islamischen Denken eine besondere Stellung zukommt, lässt sich daraus nicht zwangsläufig eine uneingeschränkte Berechtigung zur Nutzung oder Schädigung anderer Lebewesen ableiten. Vielmehr ist die menschliche Stellung eine die, die mit Verantwortung verbunden ist. Insbesondere die Erkenntnisse über moderne Formen der Fischerei werfen daher die Frage auf, ob bestimmte Praktiken mit den aus Koran und islamischer Überlieferung ableitbaren Prinzipien eines verantwortungsvollen Umgangs mit Tieren vereinbar sind.
Der Koran liefert somit eine wichtige Grundlage für eine ethische Reflexion über den Umgang mit Tieren. Insbesondere die Anerkennung von Tieren als eigenständige Geschöpfe und Gemeinschaften sowie die besondere Verantwortung des Menschen ermöglichen eine kritische Auseinandersetzung mit Formen der Tiernutzung, bei denen vermeidbares Leid entsteht. Wie bei anderen gegenwärtigen ethischen Fragestellungen müssen konkrete moderne Problemstellungen dabei im Lichte der grundlegenden religiösen Quellen und der daraus entwickelten ethischen Prinzipien betrachtet werden.
Dua Manai
Quellenverzeichnis:
Bubenheim, N., & Elyas, N. (Übers.). (2009). Der edle Qur’an: Die ungefähre Bedeutung in deutscher Sprache. Islam House.
Islam, M. N., & Islam, M. S. (2015). Human-animal relationship: Understanding animal rights in the Islamic ecological paradigm. Journal for the Study of Religions and Ideologies, 14(41), 96–126. https://thenewjsri.ro/index.php/njsri/article/view/1222
James, K. L., Prats Aparicio, S., Jayasuriya, N. S., Herath, T. K., Lines, J., Sneddon, L. U., Amarasinghe, U. S., & Randall, N. P. (2025). Humane stunning or stun/killing in the slaughter of wild-caught finfish: The scientific evidence base. Animal Welfare, 34, e33. https://doi.org/10.1017/awf.2023.30
Sunnah.com. (o. D.-a). Sahih al-Bukhari 2365.
https://sunnah.com/bukhari/42/13
Sunnah.com. (o. D.-b). Sahih Muslim 2242a.
https://sunnah.com/muslim/39/203
